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    We think globally
    MMag. Thomas Passeyrer LL.M. berät seit 2006 als Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen jeder Größe und aus allen Branchen der Wirtschaft. Durch seine Doppelqualifikation als Steuerberater und Rechtsanwalt können neben Engagement, erstklassiger fachlicher Kompetenz, höchster Qualität, persönlicher Betreuung, Individualität und Verlässlichkeit insbesondere kompetente Steuer- und Rechtsberatung aus einer Hand angeboten werden, was einen wesentlichen Mehrwert für die Kunden bedeutet.

    Internationale Kompetenz
    MMag. Thomas Passeyrer LL.M. berät in deutscher, englischer, spanischer, portugiesischer und französischer Sprache.

    MMag. Thomas Passeyrer LL.M. ist eingetragenes Mitglied der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und Mitglied der International Fiscal Association. Als solcher kann er weltweit auf ein breites Netzwerk an internationalen Partnern zugreifen, insbesondere im Raum Lateinamerika.

    Mag Thomas Passeyrer ist seit November 2014 Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger in den folgenden Fachgebieten:

    92.01
    Kostenrechnung, Leistungsrechnung, Kalkulation, Betriebsergebnisrechnung

    92.40
    Rechnungswesen der öffentlichen Verwaltung

    92.75
    Unternehmensführung, Unternehmensreorganisation, Unternehmenssanierung, Unternehmensliquidation

  • publikationen

    “Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung: Die geplanten Änderungen der Bestimmungen zum internationalen Schachtelprivileg“
    (gemeinsam mit Dr. Sabine Kristen), SWI 2003, 225 ff.

    “Follow-Up zu den Neuerungen zum internationalen Schachtelprivileg nach der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2003“
    (gemeinsam mit Dr. Sabine Kristen), SWI 2003, 279 ff.

    “International Holding Regime Revised - Amendments of the Austrian provisions concerning international holdings (Sec. 10 par. 2 and 3 Corporate Income Tax Act)”
    (gemeinsam mit Dr. Sabine Kristen), ET European Taxation 2003, 326 ff.

    “The Treatment of Losses of a Permanent Establishment”
    in Lang/Aigner/Züger(Hrsg.), Permanent Establishments in International Tax Law (2003), 425 ff.

    Österreichischer Nationalberichterstatter für den IFA-Kongress 2007 in Kyoto, Thema: “Transfer Pricing and Intangibles”

  • Links

    Kubes Passeyrer Rechtsanwälte
    MMag. Thomas Passeyrer LL.M. ist Rechtsanwalt, Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater und kann damit kompetente Steuer- und Rechtsberatung aus einer Hand anbieten. Die Rechtsberatung erfolgt über seine Rechtsanwaltskanzlei Kubes Passeyrer Rechtsanwälte OG www.kpnet.at



    Austrian Trade & Export Agency (ATEX Management GmbH)
    MMag. Thomas Passeyrer LL.M. bietet mit seiner Handelsgesellschaft ATEX Management GmbH eine Plattform für den Markteintritt in verschiedenen lateinamerikanischen Staaten im Bereich Handel und Projektentwicklung (Immobilien, erneuerbare Energien, Joint Ventures,…) www.atex-cuba.com



    Austrian Business Agency (ABA)
    MMag. Thomas Passeyrer LL.M. ist aufgrund seiner Kooperation mit der ABA Austrian Business Agency erste Anlaufstelle für steuerliche und rechtliche Beratung ausländischer Investoren zu für die Betriebsansiedlung in Österreich relevanten Themen. www.investinaustria.at







    http://www.sdgliste.justiz.gv.at/edikte/sv/svliste.nsf/a/W764889!OpenDocument

  • Kontakt

    MMag. Thomas Passeyrer LL.M.
    Gutenberggasse 1/10
    1070 Wien

    Telefon:+43 1 5265000
    Fax:+43 1 5265000 50
    thomas.passeyrer@passeyrer.at

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    Wir bieten umfassenden rechtlichen und steuerlichen Service bei der Unternehmensgründung und Betriebsansiedlung in Österreich und informieren Sie über Förderungen, Marktchancen und Unternehmensbesteuerung. Wir sind Kooperationspartner der Austrian Business Agency und können in allen Fragen der Unternehmensansiedlung professionelle Beratung und Unterstützung anbieten. Dazu gehören insbesondere Fragen der Standortwahl, der Rechtsformwahl und von möglichen Förderungen.

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    Übernahme von Treuhandschaften

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    Immobilienbewertung

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  • Finanzstrafrecht

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    Verfassung von VfGH- und VwGH-Beschwerden.